Ablauf Fehlmeldung Schülerinnen und Schüler an der Janusz-Korczak-Schule
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses §2 Abs. 3
Die Eltern: §2 Abs. 3 Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren (…).
Umsetzung zur Erfüllung des §2 Abs. 3
Zielsetzung:
Zeitnahe Ermittlung des Aufenthaltsortes der Schülerin /des Schülers bei nicht vorhandener Krankmeldung.
Notfallliste:
Der Notfallzettel wird am Anfang eines jeden Schuljahres von den Eltern ausgefüllt. Die Angaben zur Telefonnummer und zu den Kontaktpersonen werden vertraulich behandelt und verbleiben in der Verwaltung.
Wichtig - bitte nehmen Sie sich zu Herzen:
Die angegebene Telefonnummer muss immer aktuell sein und der Lehrkraft oder im Sekretariat bei Frau Goll-Reuling gemeldet werden. Jegliche Veränderung (Telefonnummer, Kontaktperson) muss unverzüglich für die Aktualisierung der Notfalliste im Sekretariat gemeldet werden! Unter diesen Nummern müssen Sie erreichbar sein und Ihre Mailbox/Anrufbeantworter kontrollieren.
Umzug/Adressänderungen:
Bitte teilen Sie uns bei einem Umzug oder einer Adressänderung unverzüglich Ihre neue Anschrift mit. Dies kann nur über das Vorlegen einer Meldebescheinigung erfolgen. Diese ist beim Einwohnermeldeamt erhältlich.
Lehrkräfte:
Die Lehrkraft informiert die Eltern am ersten Elternabend eines jeden Schuljahres, das sie die Verpflichtung haben nach VSGO §2, die Schulen unverzüglich über das Fehlen ihres Kindes zu informieren.
Möglichkeiten zur Meldung:
- Anrufbeantworter der Schule
- Homepage der Schule
Die Lehrkraft stellt am Anfang des Schultages die fehlenden Schülerinnen und Schüler fest. Während dieser Stunde (Nachzügler werden abgewartet), werden zwei Schülerinnen und Schüler beauftragt, die Namen der fehlenden Kinder im Sekretariat zu melden.
Das Sekretariat: Frau Goll-Reuling (Sekretärin) versucht, die Eltern über die Notfallliste telefonisch zu erreichen.
Die Sekretärin…
- …erreicht die Eltern: Der Grund für das Fehlen wird auf einer Liste festgehalten und die Eltern werden nochmals an ihre Verpflichtung gegenüber der Schule erinnert.
- … erreicht nur einen Anrufbeantworter: Frau Goll-Reuling spricht auf den Anrufbeantworter und bittet um Rückruf. Der Gesprächszeitpunkt wird notiert.
- …erreicht nur ein Smartphone/Telefon ohne Anrufbeantworter: Frau Goll-Reuling notiert die Anrufzeit. Die Rufnummer der Janusz-Korczak-Schule ist freigeschaltet und auf jedem Handy erkennbar, daher kann seitens der Eltern zurückgerufen werden.
- …erreicht niemanden (inkl. aller Telefonnummern auf der Notfallliste). Frau Goll-Reuling notiert den Gesprächszeitpunkt und informiert die Schulleitung.
Die Schulleitung…
…wägt den Fall ab und entscheidet, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren*.
*„Natalie-Erlass“
Seit 2011 gilt in Hessen der sogenannte „Natalie“-Erlass. Es soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler nicht womöglich auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.